Die Aufgaben des ÖbVI 
Der ÖbVI ist ein Organ des öffentlichen Vermessungswesens. Er ist auf Grund des Vermessungsgesetzes und der Berufsordnung in dem jeweiligen Bundesland dazu berufen, 

- an bestimmten Aufgaben der Landesvermessung mitzuwirken und 
- ist neben den Behörden berechtigt, Katastervermessungen auszuführen und 
- Tatbestände, die durch vermessungstechnische Ermittlungen an Grund und Boden festgestellt werden, mit öffentlichem Glauben zu beurkunden. 

Daneben ist der ÖbVI selbstverständlich auch im gesamten Bereich der Ingenieurvermessung tätig. 

Zu den Belangen des Vermessungswesen und der neuzeitlichen Randbereiche gehören unter Anderem:

Hoheitliche Tätigkeiten
Amtliche Lagepläne Erstellung von amtlichen Lageplänen zur Vorlage bei Bauordnungs- und Bauplanungsämtern zur Genehmigung von Bauvorhaben.
Teilungs- und Zerlegungsvermessungen Vermessungen für die Bildung neuer Grenzen als Voraussetzung der grundbuchrechtlichen Abschreibung (z.B. zur Bebauung).
Gebäudeeinmessungen Amtliche, katastertechnische Einmessung von neu errichteten Gebäuden nach dem VermKatG NW.
Grenzherstellungen Zur Feststellung und Abmarkung von Grundstücksgrenzen.
Grenzangaben "Informative" Angabe von Grenzen, z.B. zur Errichtung von Zäunen.
Grenzbescheinigungen Bescheinigung über die Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzabstände.
Grundstücksbewertungen Wertermittlung eines Grundstücks z.B. bei Verkauf, Erbschaft.
Straßenschlussvermessungen Abschließende Vermessung neu gestalteter Straßenzüge.
     
Privatrechtliche Tätigkeiten
Bauabsteckung (Grob-, Feinabsteckung) Absteckung der Aussenkanten des gepl. Gebäudes vor bzw. nach Aushebung der Baugrube.
Achsangaben Angabe von Gebäude-, Kanal- oder Straßenachsen z.B. zum Ausbau.
Höhenangaben Angabe von Gebäudehöhen (First, Traufe, Fußboden) und Geländehöhen.
Digitalisierung von Karten und Plänen Übertragung von analogen Karten und Plänen in ein digitales Format zur Weiterverarbeitung bzw. Sicherung.
Bestandspläne Ermittlung der wesentlichen Eckdaten eines Grundstücks zur Optimierung der Planungsmöglichkeiten durch Aufnahme von Gelände- und Straßentopographie in Lage und Höhe (z.B. zur Entwurfsplanung).
Ingenieurvermessung  z.B. Maschinenausrichtung.
   
Beratungen
Persönliche Beratung Sollten Sie noch Fragen zu den umfangreichen Gebieten des Vermessungswesens haben, so beraten wir Sie gerne. Nehmen Sie doch direkt Kontakt zu uns auf. 
  

 

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